Fechten Geschichte

 

Fechten ist eine der ältesten Zweikampfsportarten der Welt.

1410
Erstes Lehrbuch in Italien herausgegeben. Die italienische Fechtweise wurde durch Salvator Fabris (1544-1617) aus Padua eingeführt. Er gab unter anderem das Werk "Scientia e pratica d'arme" heraus

16. Jahrhundert
Unter Einfluß des Mailänder Fechtmeisters Camillo Agrippa wird das Schwert vom Degen abgelöst

1570
Der Franzose Henri Saint Didier formuliert die entscheidenden, bis heute gültigen Fachbegriffe

17. Jahrhundert
Fechtmeister Wilhelm Kreußler (1618-1673) legt den Grundstock für die "Deutsche Stoßfechtschule"

19. Jahrhundert
Der Mailänder Maestro Radaelli gründet das auf Hieb und Stoß beruhende Säbelfechten

1862 / 1863
Die ersten Deutschen Fechtvereine werden gegründet. 1862 der FC Hannover und 1863 der FC Offenbach.

1896 / 1900
Bei Olympischen Spielen sind neben Amateuren auch Fechtmeister zugelassen. Fechten ist damit schon ab den ersten Spielen der Neuzeit (1896) olympisch.

1896
Die ersten Meisterschaften in Deutschland.
Pierre de Coubertin, der Begründer der Olympischen Bewegung, war ein Fechter, ebenso Dr. Willibald Gebhardt, der 1895 in Deutschland ein Komitee für die Beteiligung an den Olympischen Spielen in Athen gründete

1911
Gründung des Deutschen Fechterbundes in Franfurt am Main am 17.12.1911. Erster Vorsitzender ist Jakob Erckradt de Bary.

1913
Zwei Jahre nach der Gründung des Deutschen Fechterbundes wurde am 29. November 1913, die Fédération Internationale d’Escrime (FIE, Weltfechterverband), mit dem Belgier Albert Feyerik als erstem Präsidenten gegründet.

1924
Erstmals werden Frauen bei Olympia zugelassen

1925
Die erste Saarbrücker Fechtabteilung wird von Ernst Meyenberg gegründet im Turnverein 1848 St. Johann, heute ATSV-Saarbrücken.

1936
Bei den olympischen Spielen in Berlin wird die elektonische Trefferanzeige beim Degen eingeführt.

1948
Der „Saarländische Fechterbund“ wurde am 06.08.1948, im Gasthaus Bertram in Saarbrücken, von den anwesenden Delegierten seiner drei ältesten Vereine – die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben – gegründet. Dies waren die Fechtabteilungen SV Saar 05 Saarbrücken sowie des ASV Saarbrücken (heute ATSV) und des SV Neunkirchen (heute TUS Neunkirchen).

1957
Wird die elektronische Trefferanzeige, beim Florettfechten, im DFB eingeführt. Ein Jahr zuvor führt der SFB (Saarländiche Fechterbund) die elektronischen Melder ein.
Der Fechtsport an der Saar hat seine Hochzeit mit 24 gemeldeten Fechtabteilungen und Fechtvereinen (siehe FBS 1955 - 1965).

1988
1988 wird auch die elektronische Trefferanzeige im Säbel eingeführt.

1996
In Atlanta ist erstmals Damen-Degen olympisch.
Bis Ende der 1980er-Jahre fochten Frauen ausschließlich Florett, ab ca. 1988 gibt es überhaupt Wettbewerbe im Damen-Degen. Seit Ende der 1990er-Jahre gibt es auch Wettbewerbe im Damen-Säbel. Diese Disziplin wird in Athen 2004 ins olympische Programm aufgenommen. Im ATSV-Saarbrücken beginnt die Ausbildung von Rollstuhlfechtern.

Quelle: United Soft Media Verlag GmbH
Thomas Wimmer Ring 15
80539 München
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Noch mehr über die Geschichte des Fechtens:

Etwa ab dem 14. Jahrhundert wurde mit einem Zweihänder gefochten. Im Gegensatz zu den Bidenhändern, den bis zu mannshohen Zweihändern des 16. Jahrhunderts, waren diese Waffen nur bis zu 1,20 Meter lang und um zwei Kilogramm schwer.

Der Zweihänder und der – ähnlich zu handhabende – Anderthalbhänder haben sich zu einer Zeit entwickelt, als der aufkommende Plattenharnisch die Verwendung eines Schildes überflüssig machte. Durch den Zweihänder wurde die Entwicklung des europäischen Fechtens eingeleitet. Die zuvor verwendeten Einhandschwerter waren zu kopflastig, um eine differenzierte Führung zu ermöglichen. Sie wurden nur für den Angriff eingesetzt, der Schild diente der Verteidigung. Erst der Zweihänder kann sowohl für Attacke wie Parade eingesetzt werden.

Obwohl es auch Bürgern und Bauern – mit Einschränkungen – gestattet war, eine Waffe zu führen, war die Beschäftigung mit dem Fechten den Angehörigen des Adels und den nichtadeligen Berufskriegern vorbehalten.

Mit dem 15. Jahrhundert und dem Rückgang der Bedeutung des Ritterheeres in der Kriegführung wurde auch das Fechten eine bürgerliche Kunst. In den Städten entwickelten sich zuerst temporäre, dann ständige Fechtschulen, die ihre Mitglieder vor allem aus den Handwerkergilden rekrutierten und auch ähnlich organisiert waren. Die Fechtergesellschaften waren auf unterschiedliche Waffen spezialisiert, darunter lange Zeit auch der Zweihänder, der erst im 17. Jahrhundert verschwand.

Parallel zum Fechten mit dem Zweihänder, der eine Kriegswaffe war, entwickelte sich das aus Spanien oder Italien stammende Degenfechten – eine auch zur Zivilkleidung getragene Waffe. Aus dem Degenfechten ging das moderne Fechten hervor.

Das Wort „fechten“ hat im Mittelalter noch die allgemeine Bedeutung von „kämpfen“ – vgl. englisch „to fight“. Daher wurde im Kampf nicht nur das Schwert eingesetzt, sondern auch Schläge, Tritte, Würfe usw., eben alles, was zum Sieg führen konnte. Unterschieden wurde dabei zwischen Techniken, die im „sportlichen“ Zweikampf verwendet wurden und solchen, die dem Ernstkampf vorbehalten waren – sogenannten „Mortstücken“.

Das spätmittelalterlichen Fechten hatte zwar keine Ähnlichkeit mit den leichtfüßigen Zweikämpfen alter Hollywoodfilme, war aber wohl auch kein rein kraftbetonter Schlagabtausch, wie es von einigen Historikern auch heute noch vertreten wird.



 

Im Spätmittelalter gab es verschiedene Typen von Rüstungen. Die Krieger aus dem 12. Jahrhundert  trugen einen Kettenpanzer, während ein Söldner des 15. Jahrhunderts eine wattierte, mit Platten verstärkte Rüstung hatte. Das Gesamtgewicht einer solchen Rürtung beträgt zwischen zehn und 18 Kilogramm. 

Ein echter Kettenpanzer besteht – je nach Größe der Ringe – aus 40.000 bis 200.000 Ringen, die flachgeklopft und einzeln vernietet sind. Er bietet guten Schutz gegen Schnitte, aber durch seine Flexibilität keinen Schutz gegen die Wucht eines Schlages. Daher wurde unter dem Kettenpanzer der Gambeson, ein gepolstertes Untergewand, getragen.

Um besonders verletzliche Stellen, vor allem Gelenke, besser zu schützen, wurden ab dem 13. Jahrhundert Platten aus Stahl oder gehärtetem Leder hinzugefügt. Um 1400 hatte sich der komplette Plattenpanzer, der sogenannte „blanke Harnisch“, herausgebildet, der den Träger von Kopf bis Fuß bedeckte. Dieser Harnisch war dem Träger „auf den Leib geschneidert“ und kostete im Vergleich etwa soviel wie heutzutage ein Ferrari. Rüstung und Streitross waren oft das Wertvollste, was ein Ritter besaß. Entgegen verbreiteter Mythen ist der Feldharnisch nur etwa 20 bis 25 Kilogramm schwer (nicht schwerer als das Feldgepäck eines Infanteristen) und voll beweglich. Der Gerüstete konnte nach einem Sturz allein wieder aufstehen, ohne Hilfe aufs Pferd steigen etc. Die größten Probleme beim Tragen des Harnisches waren die Hitze, die mangelnde Belüftung und das eingeschränkte Sichtfeld.

Für die verschiedenen Arten des ritterlichen Turnieres – wie Rennen, Stechen oder Fußturnier - gab es etwa ab dem 15. Jahrhundert spezialisierte Rüstungen, die wesentlich schwerer und unbeweglicher waren als der funktionelle Kriegsharnisch. Deren Gewicht konnte bis zu 60 Kilogramm betragen.



Die spezialisierten Techniken des Zweikampfes, die in den alten Fechtbüchern gelehrt werden, beziehen sich vor allem auf die Verwendung im gerichtlichen Zweikampf, einer Besonderheit des mittelalterlichen Rechtssystems. Bis zum 15. Jahrhundert gab es die Möglichkeit, bei ungenügender Beweislage im Prozeß ein Gottesurteil anzuordnen. Nicht jedes Gericht war dazu berechtigt, auch die Häufigkeit und die Durchführungsbestimmungen waren regional verschieden.

Das Gottesurteil konnte in verschiedenen Formen vollzogen werden. Eine davon war der gerichtliche Zweikampf, das Kampfordal (vgl. engl. „ordeal“). Die Theorie des Gottesurteils besagt, dass Gott es nicht zuläßt, dass ein Unschuldiger zu Schaden kommt. Daher muß auch beim Kampfordal der Schuldige unterliegen, was bei zwei unterschiedlich guten Fechtern natürlich nicht der Fall war. Um trotzdem annähernd Chancengleichheit herzustellen, durfte der Beschuldigte sich durch einen Berufsfechter, den „Kämpen“ (lat. „campio“, engl. „champion“), vertreten lassen. Nicht waffenfähige Personen, wie Frauen, Geistliche oder Juden, mussten sich – mit ganz wenigen Ausnahmen - immer durch Kämpen vertreten lassen.

Das Gottesurteil, insbesondere der Zweikampf, wurde von der Kirche immer als magische Handlung abgelehnt. Mit der Rezeption des Römischen Rechts ab dem 12. Jahrhundert nahm die Zahl der Kampfordalien ab, bis sie im 15. Jahrhundert ganz aufhörten. Aus der adeligen Fehde und dem vom Gericht angeordneten, durch Zeugen beaufsichtigten Zweikampf ging das rein private, formalisierte Duell hervor.



 

Die berufsmäßigen Kämpen gehörten ebenso wie Söldner, Prostituierte, Spielleute, Gaukler, Geschichtenerzähler etc. zu den Nichtsesshaften, die unter ihren Zeitgenossen oft wenig angesehen waren:

„Kemphen, Spilliut und iriu kint, die sind alle rehtelos“

- dieser Satz aus dem Sachsenspiegel (Rechtssammlung um 1250) deutet an, daß im Mittelalter alle Menschen ohne festen Wohnsitz, die also in keine (Rechts-)Gemeinschaft eingebettet waren, als rechtlos galten. Das scheint zwar in dieser Härte nicht zuzutreffen, belegt aber das Misstrauen, das die vor allem aus dem klerikalen Bereich stammenden Autoren des Mittelalters gegenüber den „Fahrenden Leuten“ hegten. Diese standen außerhalb der als gegeben angenommenen göttlichen Dreiteilung der Gesellschaft in Krieger, Bauern und Geistliche (Wehrstand, Nährstand und Lehrstand) und wurden darum meist ignoriert oder abfällig beurteilt. Daher sind sie auch historisch schwer fassbar, und die Geschichtswissenschaft hat erst damit begonnen, diesen doch erheblichen Anteil der mittelalterlichen Bevölkerung zu bearbeiten. Die Fahrenden waren sowohl im Dienstleistungsgewerbe tätig, wie Bader, Hausierer oder Tagelöhner, sie erfüllten aber auch die Aufgaben der heutigen Unterhaltungsmedien – Spielleute spielten beim Dorftanz auf, Erzähler berichteten über Ereignisse in der Welt, Gaukler unterhielten Publikum aller gesellschaftlichen Stände, Schaufechter gaben Darbietungen ihrer Kunst. Auch unter den Fahrenden gab es eine soziale Gliederung. Walther von der Vogelweide etwa ist einer der angesehensten fahrenden Sänger gewesen und ist nicht mit einem einfachen, „rechtlosen“ Dorfspielmann zu vergleichen. Ebenso gab es angesehene städtische oder fürstliche Fechtmeister, die weit von den einfachen Kämpen entfernt waren, die für Geld Ordalien oder Schaukämpfe ausfochten.



 

Es gibt in der heutigen deutschen Sprache noch immer zahlreiche Redewendungen, die auf das Fechten selbst oder das ritterliche Turnier zurückgehen.

Hier einige Beispiele:

  • "jemanden in die Schranken weisen": die Schranken sind im Turnier oder gerichtlichen Zweikampf die Begrenzung des Kampfplatzes
  • "jemandem den Kampf ansagen": jemanden „kämpflich ansprechen“, also zum Zweikampf fordern
  • "jemanden überwinden": jemanden durch winden (=Nahkampf mit dem Schwert) besiegen
  • "sich verhauen": den Gegner mit dem Schwert verfehlen
  • "sich eine Blöße geben": dem Gegner eine Angriffsmöglichkeit öffnen
  • "jemandem die Stange halten": beim Fußkampf stand jedem der beiden Fechter ein Helfer mit einer Holzstange zur Seite, der bei Lebensgefahr für seinen Herrn eingreifen und die Kämpfer trennen konnte
  • "auf der Hut sein": die Hut ist eine Verteidigungsstellung beim Fechten
  • "mit jemandem anbinden": „anbinden“ ist der erste Kontakt (Band) der beiden Schwerter im Kampf
  • "einen Schlag versetzen": Bedeutungsumkehr - heißt ursprünglich, einen Schlag parieren
  • "für jemanden/etwas eine Lanze brechen, für etwas gerüstet sein, den Spieß umdrehen,  auf dem hohen Ross sitzen": erklärt sich selbst



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