
Florettfechten
GESCHICHTLICHES
Das Reglement für Florett wurde am 12. Juni 1914 in Paris von der Florettkommission der F.l.E. unter Vorsitz des Generals G. Ettore, der den Entwurf als Vertreter des italienischen Fechtverbandes redigiert hatte, angenommen.
Es nahm in seinen wesentlichen Teilen das durch Herrn Camille Prevost, Vorsitzender der Academie d'Armes und der Technischen Sektion für Florett der F.N.E. Frankreichs, zusammengesteifte Reglement wieder auf. Es entsprach ferner dem durch den Marquis de Chasseloup-Laubat für die Armes de France zusammengestellten Reglement, den diversen früheren internationalen Reglements der verschiedenen der F.l.E. angeschlossenen Nationen und den französisch-italienischen Reglements.
Das vorliegende Reglement präzisiert und ergänzt lediglich das von 1914. Die Regeln für Florettwettbewerbe mit automatischem Trefferanzeiger wurden 1957 angenommen und seitdem durch verschiedene spätere Kongresse modifiziert.
FECHTREGELEN
Die Florettwettbewerbe werden unter Dach auf Bahnen aus Holz, Linoleum, Kork, Gummi, Kunststoff usw. ausgefochten.
Für mit Elektromelder durchgeführte Wettbewerbe ist die Fechtbahn einschließlich der Verlängerungen vollständig mit Metall, Metallgeflecht oder einem Material mit metallischen Eigenschaften bedeckt, um Bodentreffer zu neutralisieren (obligatorisch für die offiziellen F.l.E.-Wettbewerbe).
Die Breite der Fechtbahnen beträgt 1,80-2,00 m. Die Fechtbahnlänge beträgt 14 m, so daß jeder Fechter bei Startstellung in 2 m Entfernung von der Mittellinie insgesamt 6 m zurückgehen kann, bevor er mit beiden Füßen das Fechtbahnende überschreitet.
Senkrecht zur Längsachse der Bahn sind fünf gut sichtbare Linien gezogen, nämlich: eine Mittellinie (die durch eine unterbrochene Linie dargestellt ist), zwei Startlinien in je zwei Meter Entfernung beiderseits der Mittellinie (sie müssen über die ganze Breite der Bahn gezogen sein), zwei hintere Grenzlinien, quer über die ganze Breite gezogen, möglichst 7 m von der Mittellinie entfernt; sie können, falls kein genügend langer Raum zur Verfügung steht, auch näher an der Mittellinie liegen, jedoch nicht näher als 6 m.
Ein Fechter, der mit beiden Füßen die hintere Grenzlinie überschritten hat, ist für getroffen zu erklären. Der Tisch für den Elektromelder muß wenigstens 1 m von der Fechtbahn entfernt in Höhe der Mittellinie stehen, und der Obmann muß darauf achten, daß Hilfspersonal, Fechter und Zuschauer nicht an ihn herantreten.
INFORMATIONEN ZUM GERÄT
Allgemeine Merkmale des Floretts.
a) GEWICHT:
Das Gesamtgewicht des kompletten gebrauchsfertigen Florett: 600 g.
b) LÄNGE:
Die maximale Gesamtlänge des Floretts beträgt 110 cm.
c) KLINGE:
Die Klinge ist aus Stahl, ihr Querschnitt ist rechteckig. Sie muß nach den vorgeschriebenen Sicherheitsnormen hergestellt sein. Sie wird so montiert, daß die breitere Seite horizontal liegt. Die Klingenkanten müssen, damit sie nicht zu scharf sind oder werden können, abgeschliffen sein, und zwar mit einem Winkel von 45° und um 0,5 mm an jeder Seite. Die maximale Klingenlänge beträgt 90 cm. Die Klinge muß eine elastische Durchbiegung von mindestens 6,6 cm, höchstens 9,6 cm aufweisen:
1. Die Klinge wird in 70 cm Entfernung vom äußersten Ende der Spitze horizontal fest eingespannt.
2. Ein Gewicht von 200 g. wird 3cm vom äußersten Ende der Spitze entfernt aufgehängt.
3. Die Durchbiegung wird am äußersten Spitzenende zwischen den Stellungen im unbelasteten und belasteten Zustand gemessen.
Jede nachträgliche Bearbeitung der Klinge zwischen der Glocke und der Spitze durch Beschleifen, Feilen oder sonstwie ist verboten. Die Klinge muß so gerade wie möglich sein. Eine evtl. Durchbiegung muß regelmäßig sein und darf nur in der Vertikalen verlaufen; sie muß nahe bei der Klingenmitte liegen und darf nicht größer sein als 2cm.
d) GLOCKE:
Die Glocke muß durch ein zylindrisches, gerades Rohr von 12 cm Durchmesser und 16 cm Länge (Prüflehre) hindurchgehen, wobei die Klinge parallel zur Zylinderachse zu halten ist. Exzentrizität ist nicht zugelassen, d.h., die Klinge muß durch die Glockenmitte gehen. Die Glocke muß einen Durchmesser von mindestens 9,6 cm haben.
e) RIEMEN:
Wenn das Florett nicht durch ein Schlingband oder das Körperkabel mit der Hand verbunden ist, ist das Tragen eines Riemens vorgeschrieben.
f) KNÖPFE UND SPITZEN:
Falls nicht mit einer Elektrospitze (oder einem anderen genehmigten Modell) versehen, muß das Florett gesichert sein, d. h., das Metallblättchen am Klingenende muß mit Pechdraht, plastischem oder sonstigem nichtmetailischem Material umhüllt sein.
TREFFWEISE
Das Florett ist eine reine Stoßwaffe. Die Offensivaktion wird also mit der Spitze und nur mit dieser ausgeführt. Beim manuellen Florett muß jeder Stoß frei und sauber aufkommen, um als Treffer zu zählen.
KÖRPER AM KÖRPER- UND STURZANGRIFFE
Im Florett ist es verboten, Körper an Körper (auch ohne Brutalität oder Gewalt) zu verursachen. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind Strafbestimmungen anzuwenden. Die gleichen Strafen gelten, wenn ein Fechter Körper an Körper verursacht, um einem Treffer zu entgehen, oder indem er seinen Gegner rempelt.
TREFFERZAHL - KAMPFZEIT
Im Florett gehen Rundengefechte bei den Herren und bei den Damen auf 6 Treffer bei einer Kampfzeit von 6 Minuten. Bei direkter Ausscheidung gibt es zwei Gänge und evtl. einen Entscheidungsausgang auf 5 Treffer oder ein Gefecht auf eine bestimmte Zahl von Treffern.
